Für wen eignet sich die Riester Rente?

Dass heute jeder Mensch ergänzend zur gesetzlichen Altersvorsorge
auch eine private Vorsorge betreiben muss, das ist inzwischen
hinlänglich bekannt. Der Staat hat eigens dafür Möglichkeiten der
Förderung geschaffen. Bei der Riester Rente erfolgt diese Förderung
durch eine direkte Bezuschussung der gezahlten Beiträge. Zum
zulageberechtigten Personenkreis bei der Riester Rente gehören
Arbeitnehmer und Selbständige, die der Rentenversicherungspflicht
unterliegen. Dazu werden auch diejenigen Freiberufler gerechnet, die
über die Künstlersozialkasse pflichtversichert sind. Hinzu kommen die
Wehrdienstler und Zivildienstleistenden sowie die Bezieher von Hartz
IV Leistungen und Krankengeld. Darüber hinaus gibt es eine Gruppe
von Menschen, die mittelbar zulageberechtigt ist. Das sind zum Beispiel
die Ehegatten der Zulageberechtigten.

Um in den Genuss der Förderungen kommen zu können, muss ein
Vertrag zur Riester Rente ein paar Besonderheiten aufweisen. Das
angesparte Kapital darf nur als Leibrente ausgezahlt werden. Werden
bis zu 30 Prozent des Guthabens zum Zeitpunkt des Rentenbeginns
ausgezahlt, hat das keine Auswirkungen auf die Förderfähigkeit einer Riester Rente. Geförderte Verträge dürfen nicht verpfändet und auch nicht gepfändet werden. Eine Verwertung als Ersatz für Hartz IV Leistungen ist ebenfalls nicht möglich.

Um die Zulagen zur Riester Rente bekommen zu können, müssen die Verträge eine besondere Zertifizierung nach AltZertG aufweisen. Um die vollen Zuschüsse bei der Riester Rente abfassen zu können, müssen seit 2008 mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens als Beiträge gezahlt werden. Das ist allerdings nicht in unbegrenzter Höhe festgelegt, sondern der Höchstbetrag liegt ebenfalls seit 2008 bei 2.100 Euro pro Jahr und Zulageberechtigten. Kann man diese Forderungen erfüllen, legt der Staat eine Grundzulage von 154 Euro pro Jahr dazu. Pro Kind werden noch einmal 185 Euro bezahlt, wobei hier eine Höchstgrenze von 300 Euro angesetzt worden ist. Die Zuschüsse fließen direkt in das Guthaben aus dem Vertrag zur Riester Rente ein. Alternativ können sie auch als Sonderausgabenabzug in Höhe von 2.100 Euro bei der jährlichen Einkommenssteuer mit berücksichtigt werden.

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