Im Notfall ist oft guter Rat teuer, denn unverhofft kommt
doch leider oft. So kommt es schneller als man denkt,
dass man einmal ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen muss
und krank ist. Gut ist, wenn man sich zumindest
elementar mit den wichtigsten Bestandteilen der
sozialen Absicherung auskennt.
Neben dem privaten Krankengeld, das man durch eine
eigenen Zusatzversicherung erlangen kann, gibt es
auch noch das gesetzliche Krankengeld, das jedem
zusteht. Doch nicht allein die private Absicherung
trägt zum wirtschaftlichen Überleben bei, auch der
Gesetzgeber unterstützt alle Berufstätigen bei der
Sicherung des Lebensunterhalts.
Der Sinn des Krankengeldes
Das Krankengeld sichert das Einkommen des Versicherungsnehmers, der krank wird. Es dient dazu Einkünfte zu erhalten, die sonst laufend erzielt werden, wie zum Beispiel der Lohn oder das Gehalt. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, das ist die Absicherung die das Krankengeld bietet.
Die Leistungsberechtigung fängt ab dem Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit an und besteht so lange wie der Betreffende krank ist. Für den Zeitraum eines stationären Krankenausaufenthaltes gibt es auch die
Krankenhaustagegeldversicherung.
Dauer und Beginn des Krankengeldes
Mit der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit beginnt der Anspruch auf Krankengeld, wenn der Patient noch Geld vom Arbeitgeber bekommt, in der Regel 6-8 Wochen, ruht er. Ist der Arbeitgeber aus seiner Pflicht befreit, so bekommt der Patient anschließend das gesetzliche Krankengeld. Auch im Falle von Arbeitslosigkeit erhält der Patient nach sechs bis sieben Wochen Krankengeld.
Der einzige Sonderfall ist der Selbstständige, hier hängt die Zahlungshöhe, die Zahlungsdauer und der Zahlungsbeginn von der Art der gewählten Versicherung ab.
Höhe des Krankengeldes
Nach § 47 SGB V wird die Höhe des Krankengeldes festgelegt. Man berechnet 70 % des vollen Bruttolohnes, jedoch dürfen nur höchsten 90 % des Netto Einkommens ausgezahlt werden. Bei Selbstständigen ist die Höhe der zu empfangenden Leistungen primär abhängig von der gewählten Form der Krankenversicherung. Je nach Tarif beginnt die Krankengeldzahlung eher früher oder später - manchmal haben Selbstständige auch gar kein Krankengeld anspruch - je nach Tarif.
Das Krankengeld wird immer je für dreissig Tage angewiesen, meist auf das Lohnkonto. Bei Arbeitslosengeldempfänger wird immer für 30 Tage gerechnet, hingegen empfangen Beschäftigte mehr, weil dort die Monate ausgeglichen werden in denen der Monat 31 Tage umfasst.
Länge der Zahlung vom Krankengeld
Das Krankengeld wird höchstens 78 Wochen gezahlt. Diese 78 Wochen sind wegen der selben Krankheit gerechnet und erstrecken sich über drei Jahre. Bricht sich also jemand das Bein und ist darum innerhalb der drei Jahre 78 Monate krank und bezieht Krankengeld hat er trotzdem noch 78 Wochen Krankengeld Anspruch sollte er wegen einer anderen Erkrankung erneut Arbeitsunfähig sein. Summieren darf man die Ansprüche aber nicht.

