günstige Hausratversicherung

Es gibt viele Gefahren, die unseren Hausrat bedrohen. So kann der
Hausrat durch

• Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung durch Blitz
• Leitungswasser
• Sturm und Hagel
• Einbruchdiebstahl, Beraubung, Vandalismus nach einem Raub

beschädigt, gestohlen oder zerstört werden.

Auch Elementarschäden, wie Schäden durch Überschwemmung und
Rückstau nach Starkregen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch,
Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüche können versichert werden.

Wenn man davon ausgeht, dass der eigene Hausrat einige
zehntausende Euro wert ist, dann sollte man eine Hausratversicherung
dringend in Betracht ziehen, wenn man zu diesem Zeitpunkt noch keine eigene besitzt. Überlegen Sie sich einmal, was Sie alles für eine Neuanschaffung Ihres Hausrates bezahlen müssen. Wenn man alle elektrischen Geräte, die Möbel, die Kleidung, Haushaltsgeräte, DVD`s und Teppiche zusammenrechnet, wird man staunen, welchen Wert man im eigenen Wohnraum sein eigen nennt.

Was wird nach einen Versicherungsschaden, z.B. Brand, eigentlich erstattet ?

Die Hausratversicherungen müssen in der Regel den Neuwert, also den aktuellen Wiederbeschaffungspreis, zahlen. Da bedeutet, dass man einen Gegenstand der gleichen Art und Güte wieder erwerben kann, wenn ein Totalschaden bzw. eine Zerstörung vorliegt. Sollte es das zerstörte Produkt in dieser Form nicht mehr geben, dann hat der Versicherte das Recht, Nachfolgemodell oder ein vergleichbares Modell eines anderen Herstellers zu kaufen, selbst wenn hier eine technische Weiterentwicklung vorliegt.

Um Schwierigkeiten bei der Erstattung vorzubeugen, sollte der Versicherungsnehmer eine Liste mit allen Gegenständen anzufertigen, um den Versicherungswert des Hausrats sicher festzustellen. Will man diese Schätzung und diese Arbeit nicht vornehmen, dann sollte man mit der Versicherung einen sogenannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Hier kann der Versicherungsnehmer einen Tarif abschliessen, bei dem die Versicherungsgesellschaft auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet. Dafür muss eine bestimmte Summe – in der Regel 650 Euro pro Quadratmeter – des Hausrates versichert sein.Diese pauschale Absicherung kann im Einzelfall natürlich auch eine Über- oder Unterversicherung bedeuten.

Aufpassen muss man auch bei der „groben Fahrlässigkeit“. Wenn der Einbrecher durch das gekippte Fenster einsteigt oder der Hausrat durch einen umgefallene Kerze abbrennt. In diesen Fällen beruft sich die Versicherung auf „grobe Fahrlässigkeit“ und schliesst eine vollständige Bezahlung des Schadens aus. Viele Versicherungsgesellschaften begrenzen die Schadenszahlung auf z.B. 4000 Euro oder schliessen die grobe Fahrlässigkeit ganz aus. Es gibt aber auch Hausratversicherungen, die den „Einwand der groben Fahrlässigkeit“ ganz ausschliessen und bei einem Versicherungsfall bis zur vollen Versicherungssumme leisten.

Man sieht also, es ist gar nicht so einfach, sich für eine Hausratversicherung zu entscheiden. Hier gibt es nicht nur wesentliche Beitrags- sondern auch Leistungsunterschiede. Wer eine Hausratversicherung hat, sollte diese auf seine Wertigkeit überprüfen und wer noch keine hat, sollte die Beiträge und Leistungen der einzelnen Anbieter sorgfältig vergleichen.

Aber nicht nur die Hausratversicherung sollten Sie einer sorgfältigen Prüfung unterziehen, sondern auch die Haftpflichtversicherung, die ebenfalls zur Standardversicherung zählen sollte.

 
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