günstige Hausratversicherung
Es gibt viele Gefahren, die unseren Hausrat bedrohen. So
kann der
Hausrat durch
• Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung durch Blitz
• Leitungswasser
• Sturm und Hagel
• Einbruchdiebstahl, Beraubung, Vandalismus nach einem Raub
beschädigt, gestohlen oder zerstört werden.
Auch Elementarschäden, wie Schäden durch Überschwemmung und
Rückstau nach Starkregen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch,
Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüche können versichert werden.
Wenn man davon ausgeht, dass der eigene Hausrat einige
zehntausende Euro wert ist, dann sollte man eine Hausratversicherung
dringend in Betracht ziehen, wenn man zu diesem Zeitpunkt noch keine eigene
besitzt. Überlegen Sie sich einmal, was Sie alles für eine Neuanschaffung
Ihres Hausrates bezahlen müssen. Wenn man alle elektrischen Geräte, die
Möbel, die Kleidung, Haushaltsgeräte, DVD`s und Teppiche zusammenrechnet,
wird man staunen, welchen Wert man im eigenen Wohnraum sein eigen nennt.
Was wird nach einen Versicherungsschaden, z.B. Brand, eigentlich erstattet ?
Die
Hausratversicherungen müssen in der Regel den Neuwert, also den
aktuellen Wiederbeschaffungspreis, zahlen. Da bedeutet, dass man einen
Gegenstand der gleichen Art und Güte wieder erwerben kann, wenn ein
Totalschaden bzw. eine Zerstörung vorliegt. Sollte es das zerstörte Produkt
in dieser Form nicht mehr geben, dann hat der Versicherte das Recht,
Nachfolgemodell oder ein vergleichbares Modell eines anderen Herstellers zu
kaufen, selbst wenn hier eine technische Weiterentwicklung vorliegt.
Um Schwierigkeiten bei der Erstattung vorzubeugen, sollte der
Versicherungsnehmer eine Liste mit allen Gegenständen anzufertigen, um den
Versicherungswert des Hausrats sicher festzustellen. Will man diese
Schätzung und diese Arbeit nicht vornehmen, dann sollte man mit der
Versicherung einen sogenannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Hier
kann der Versicherungsnehmer einen Tarif abschliessen, bei dem die
Versicherungsgesellschaft auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet.
Dafür muss eine bestimmte Summe – in der Regel 650 Euro pro Quadratmeter –
des Hausrates versichert sein.Diese pauschale Absicherung kann im Einzelfall
natürlich auch eine Über- oder Unterversicherung bedeuten.
Aufpassen muss man auch bei der „groben Fahrlässigkeit“. Wenn der Einbrecher
durch das gekippte Fenster einsteigt oder der Hausrat durch einen
umgefallene Kerze abbrennt. In diesen Fällen beruft sich die Versicherung
auf „grobe Fahrlässigkeit“ und schliesst eine vollständige Bezahlung des
Schadens aus. Viele Versicherungsgesellschaften begrenzen die
Schadenszahlung auf z.B. 4000 Euro oder schliessen die grobe Fahrlässigkeit
ganz aus. Es gibt aber auch Hausratversicherungen, die den „Einwand der
groben Fahrlässigkeit“ ganz ausschliessen und bei einem Versicherungsfall
bis zur vollen Versicherungssumme leisten.
Man sieht also, es ist gar nicht so einfach, sich für eine
Hausratversicherung zu entscheiden. Hier gibt es nicht nur wesentliche
Beitrags- sondern auch Leistungsunterschiede. Wer eine Hausratversicherung
hat, sollte diese auf seine Wertigkeit überprüfen und wer noch keine hat,
sollte die Beiträge und Leistungen der einzelnen Anbieter sorgfältig
vergleichen.
Aber nicht nur die Hausratversicherung sollten Sie einer sorgfältigen
Prüfung unterziehen, sondern auch die
Haftpflichtversicherung, die ebenfalls zur Standardversicherung zählen
sollte.

